Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Presseerklärung IPPNW,
01.06.1999
Der
Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Ärztliche Beihilfe bei
zwangsweisen Abschiebungen widerspricht ärztlicher Ethik
Berlin, den 1. Juni 1999:
Die Ärztinnen und Ärzte der IPPNW nehmen den Tod des Sudanesen Aamir Ageeb am
vergangenen Freitag zum Anlaß, auf die menschenverachtende Abschiebepraxis durch
Zwangsmaßnahmen seitens des Bundesgrenzschutzes (BGS) hinzuweisen. Der Vorwurf:
Wissenschaftliche Erkenntnisse werden ignoriert, Warnungen bleiben unberücksichtigt
- der Tod von Flüchtlingen durch Ersticken aufgrund erfolgter Zwangsmaßnahmen
wird in Kauf genommen.
Zwangsweise Abschiebungen
in Staaten mit äußerst prekärer Menschenrechtssituation wie Algerien, Sudan,
Nigeria müssen bei den Abzuschiebenden zwangsläufig zu Verzweiflungsreaktionen
führen, ist doch ihr Leben durch die Auslieferung in den Verfolgerstaat unmittelbar
bedroht. Daher müsse der erneute, vermeidbare Tod von Aamir Ageeb zu einer Überprüfung
der gnadenlosen Ablehnungspraxis von Asylsuchenden führen.
Da nicht selten auch Ärztinnen
und Ärzte an zwangsweisen Abschiebungen beteiligt sind, rufen die Ärztinnen
und Ärzte der IPPNW ihre Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sich an zwangsweisen
Abschiebungen nicht zu beteiligen. Ärztliches Handeln hat sich ausschließlich
darauf zu konzentrieren, Gefahren für Leben und Gesundheit aller Menschen abzuwenden.
Eine ärzliche Abschiebungsbeihilfe durch Flugbegleitung, zwangsweise Verabreichung
von Psychopharmaka oder die Ausstellung einer „Reisefähigkeitsbestätigung“ unter
Mißachtung fachärztlich festgestellter Traumatisierung und bestehender Abschiebehindernisse
ist mit der ärztlichen Ethik nicht zu vereinbaren.
Kontaktpersonen:
Claus Metz, Tel. 069/49 33 32
Frank Uhe, Tel. 030/693 02 44